GEBÄUDE- UND OBJEKTS-
SICHERHEITSPRÜFUNGEN
B1300
WOHNGEBÄUDE
B1301
NICHT-WOHNGEBÄUDE
Anwendungsbereich
ÖNORM B 1300 ist für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Prüfungen für bestehende Gesamtanlagen mit Wohngebäuden, in denen sich zumindest eine Wohnung befindet und diese nicht als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen wurde, sowie alle weiteren für die Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen anzuwenden
Ausgenommen davon sind Prüfroutinen in Bestandseinheiten (zB Wohnungen, Büros, Geschäftsräume, bestehende Betriebsanlagen samt jeweiligem Zubehör), die aufgrund vertraglicher Vereinbarung einer ausschließlichen Nutzung unterliegen
Sowohl die Objektsicherheits-Checklisten als auch die Objektsicherheitsprüfungen sind für Gesamtanlagen und die darauf befindlichen Wohngebäude stets individuell zu erarbeiten und zu aktualisieren
Schriftliche Zusammenstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
Beratung der Ausschreibenden beim Erstellen von sicherheitstechnischen Leistungspositionen
Beurteilung vorgebrachter Vorschläge während der Vergabeverfahren bzw. -Konkretisierungen der Ausschreibung und Adaption des SiGe-Plans und der Unterlagen
Folgende vier Themenbereiche werden dabei überprüft:
Technische Objektsicherheit
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
Gesundheits- und Umweltschutz
Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahrten
Die Objektsicherheitsprüfung wird anhand einer Checkliste durchgeführt und folgt den Vorgaben der ÖNORM B1300/B1301. Das sichert die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung der vielfältigen Prüfpflichten. Eine Überprüfung wird jährlich empfohlen.